AGB für Agenturleistungen
Klare Spielregeln für die Zusammenarbeit: was wir leisten, was wir brauchen und was wir bewusst nicht versprechen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Agenturleistungen zwischen der Aervista LLC, handelnd unter der Marke FYN Media, 30 N Gould St, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Agentur“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website, Preisangaben und Pakete sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
- Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellt die Agentur ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder digitaler Signatur) annimmt.
- Das Angebot beschreibt Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und ggf. Ziele bzw. Kennzahlen (KPIs), an denen sich die Zusammenarbeit orientiert.
§ 3 Leistungen
- Die Agentur erbringt Online-Marketing-Leistungen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Optimierung für KI-Suchsysteme (GEO)
- Google Ads (Suchmaschinenwerbung)
- Social Ads (z. B. Meta, LinkedIn, TikTok)
- Social-Media-Betreuung
- Content-Erstellung (Texte, Grafiken, Video)
- Webdesign und Landingpages
- E-Mail-Marketing
- Tracking und Analytics (z. B. GA4, Conversion-Tracking, Consent-Setup)
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen werden grundsätzlich als Dienstleistung erbracht (§§ 611 ff. BGB), soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Werkerfolg (z. B. Erstellung einer Website) vereinbart ist.
- Die Agentur darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Freelancer einsetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.
- Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach individuellem Angebot vergütet.
§ 4 Keine Erfolgs- oder Ranking-Garantie
- Die Agentur arbeitet nach anerkannten fachlichen Standards und bestem Wissen. Ergebnisse von Marketing-Maßnahmen hängen jedoch von Faktoren ab, die die Agentur nicht beeinflussen kann – etwa Algorithmen und Richtlinien von Suchmaschinen und Werbeplattformen, Wettbewerb, Marktumfeld, Angebot und Preise des Kunden.
- Die Agentur schuldet daher keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Rankings (keine „Platz-1-Garantie“), Reichweiten, Klickzahlen, Anfragen, Umsätze oder Kosten pro Lead.
- Prognosen, Benchmarks und Beispielwerte (z. B. aus Referenzen) dienen der Orientierung und stellen keine Zusicherung dar.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
- Der Kunde benennt eine ansprechbare Person, die Entscheidungen treffen bzw. kurzfristig herbeiführen kann.
- Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeaussagen, Angebote und seiner Website (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner) verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
- Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt unberührt.
§ 6 Vergütung und Werbebudget
- Die Agentur erhält die im Angebot vereinbarte Agenturgebühr (z. B. monatliche Pauschale, Projektpreis oder Setup-Gebühr). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anfallend.
- Das Werbebudget (Mediabudget) für Google, Meta, LinkedIn und andere Plattformen ist nicht Bestandteil der Agenturgebühr. Es wird vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform gezahlt, in der Regel über ein im Werbekonto des Kunden hinterlegtes Zahlungsmittel.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Laufende Leistungen (z. B. monatliche Pauschalen) werden monatlich im Voraus zum Monatsanfang berechnet.
- Rechnungssteller ist die Aervista LLC. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung; weitere Zahlungswege sind nach Absprache möglich. Rechnungswährung ist Euro (EUR), sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit laufender Betreuungsverträge wird gemäß individuellem Angebot vereinbart.
- Kündigungsfristen und eine etwaige Vertragsverlängerung werden ebenfalls gemäß individuellem Angebot vereinbart.
- Projektverträge (z. B. Website-Erstellung, einmaliges Setup) enden mit Abschluss und Abnahme des Projekts.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Zugänge und Werbekonten
- Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta Business Manager, LinkedIn Campaign Manager), Analytics-Properties, Tag-Manager-Container, Social-Media-Profile und Domains werden auf den Namen des Kunden angelegt oder bleiben in seinem Eigentum. Die Agentur erhält lediglich Nutzungs- bzw. Administrationsrechte.
- Nach Vertragsende entzieht der Kunde der Agentur die Zugänge oder die Agentur gibt sie zurück; alle Konten, Daten und Kampagnenstrukturen verbleiben beim Kunden.
- Zugangsdaten sind von beiden Seiten vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Vertragserfüllung genutzt werden.
§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- Nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den vertragsgemäß für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Texte, Grafiken, Anzeigentexte, Designs, Website-Code) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
- Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Rechte an vorbestehenden Materialien, Vorlagen, Tools, Know-how und Open-Source-Komponenten der Agentur oder Dritter verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber; für lizenzierte Inhalte Dritter (z. B. Stockfotos, Schriften) gelten deren Lizenzbedingungen.
- Entwürfe und nicht ausgewählte Varianten verbleiben bei der Agentur, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Werbekonten, Zugänge und die darin enthaltenen Daten gehören dem Kunden (siehe § 8).
§ 10 Referenzen
Die Agentur darf den Kunden, sein Logo sowie Ergebnisse der Zusammenarbeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden als Referenz (z. B. auf der Website, in Case Studies oder Präsentationen) nennen. Die Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
§ 11 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Strategien, Zugangsdaten) geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
- Diese Pflicht gilt auch für eingesetzte Mitarbeitende und Subunternehmer und besteht über das Vertragsende hinaus fort.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 12 Auftragsverarbeitung (AVV)
- Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Kunde verantwortlich ist – insbesondere in Werbekonten (Ads-Konten), Analytics-Tools, CRM-Systemen und Newsletter-/E-Mail-Tools –, verarbeitet sie diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden.
- Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließt sie mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) ab; eine Vorlage stellt die Agentur auf Anfrage bereit. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, technische und organisatorische Maßnahmen sowie eingesetzte Unterauftragsverarbeiter.
- Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung (z. B. Einwilligungen für Tracking und Newsletter).
§ 13 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Ablehnungen oder Änderungen durch Plattformbetreiber (z. B. Google, Meta, LinkedIn), Ausfälle von Diensten Dritter oder Schäden aus vom Kunden gelieferten Inhalten.
- Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die der Kunde freigegeben hat; eine rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht des Bundesstaates Wyoming, USA, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Ist der Kunde Kaufmann oder Unternehmer, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Sheridan County, Wyoming, USA, soweit gesetzlich zulässig.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Stand: 28. Oktober 2026